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Yachtcharter

auf der Ostsee soll Spaß machen und ein tolles Erlebnis sein, auf welches man gerne zurückblickt.

Aber was bedeutet Yachtcharter eigentlich und unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Yacht chartern ? Ein wenig Theorie zu den uns am häufigsten gestellten Fragen. Bei Wikipedia findet man:

Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Bareboat-Yachtcharter (auch: Bareboat-Charter) nennt man die Vermietung einer Segel- oder Motoryacht ohne Skipper.

Für eine unerfahrene Crew ist es ratsam, die Yacht mit einem erfahrenen Skipper zu chartern. Entsprechend versteht man unter Kabinencharter bzw. Kojencharter die Vermietung einer Kabine (engl.: State-Room-Charter) bzw. Koje an Bord eins Schiffes, das von einem Skipper und ggf. von einer festen Besatzung (Crew i.e.S.) geführt wird, was im deutschen Sprachraum auch als "Mitsegeln" verstanden wird.

Der Chartervertrag ist für eine Yachtcharter nur im Zusammenhang mit der Bareboat Charter interessant. Wieder Wikipedia:

Bareboat Charter 
Es wird das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen. Der Charterer .... trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe. International üblich wird eine bareboat charter in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers.
 
Dieses ist in Deutschland ein wenig anders,denn einen Vertrag mit nur einseitigen Pflichten gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Daher gilt: Wird das gesamte Schiff für eine bestimmte Zeit vollständig dem Charterer ohne Besatzung zur Benutzung überlassen (sog. bareboat-charter oder dry-lease), so liegt ein Mietvertrag vor, welcher das Ausfallrisiko des Charterkunden begrenzt und den Vercharterer auch während der Mietzeit verpflichtet.

Zwei Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden:

Muss der Charterer auch der Skipper sein ?
Nein, das ist nicht notwendig. Wieder Wikipedia: Ein (Hobby-)Skipper ist der verantwortliche Boots- bzw. Schiffsführer auf Schiffen der Freizeitschifffahrt. Genau wie der Kapitän in der Berufsschifffahrt, der auch so ( Skipper ) genannt werden kann, trägt ein Skipper die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner oder Mieter des Schiffes sein, sondern er kann auch für diese Aufgabe angestellt oder einfach von der Besatzung eines Charterbootes als Skipper anerkannt sein. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Sportbootführerscheine sein. Wichtig hierbei ist jedoch:
Gegenüber dem Charterunternehmen bleibt immer der Mieter verantwortlich für die schadensfreie Rückgabe der Yacht, alles andere ist zwischen dem Mieter / der Crew und dem Skipper zu regeln. Sinnvoll ist bei einer solchen Konstellation für den Skipper der Abschluss einer Skipperhaftpflicht und nur zu empfehlen der Abschluss einer Mitseglervereinbarung sonst kann der Skipper auf eventuellen Kosten eines Schadens alleine sitzen bleiben was sicher nicht die Intention einer Segelgemeinschaft sein kann.

Sollten Sie bei uns eine Yacht chartern und einen Skipper vermittelt bekommen können Sie sicher sein, dass dieser eine Skipperhaftpflicht abgeschlossen hat denn wir vermitteln Ihnen nur Skipper bei entsprechendem Nachweis.

Welche Führerscheine sind notwendig für das Chartern einer Yacht ?
Für die Charter selber eigentlich gar keine, da der Mieter ja nicht Skipper sein muss. Selbstverständlich muss aber der Skipper im Besitz der für den Bootstyp notwendigen Sportbootführerscheine sein. Demnach wäre es völlig ausreichend, eine Segelyacht mit einem Sportbootführerschein See zu führen. In Praxis ist es jedoch nicht möglich mit einem Sportbootführerschein See eine Segelyacht zu chartern. Grund hierfür sind die Versicherungsbedingungen, welche uns als Charterunternehmen verpflichten uns vor Übergabe der Yacht, in schwammigem Versicherungsdeutsch formuliert," davon zu überzeugen, dass der Schiffsführer über die für die umsichtige Führung der Yacht notwendigen nautischen und seemännischen Kenntnisse verfügt". Dieses kann z.B. durch einen BR- / SKS-Schein, ein entsprechend gefülltes Meilenbuch ( bzw. Seemeilennachweise als Wachführer ) geschehen oder auch, indem wir uns von Ihren Fertigkeiten überzeugen. Dieses kann im Rahmen eines unserer Skippertrainings erfolgen oder bei einem Meilentörn oder auch zu Beginn Ihrer Charter. Eine Variante ist sicher auch die Charter einer Yacht mit einem durch uns vermittelten Skipper, welche Revier und Yachten bestens kennen und von denen Sie ganz sicher noch das ein- oder andere lernen können. Sind Sie in dieser Frage unsicher sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an.

Übrigens zu der Notwendigkeit von Scheinen: Unsere Segelyachten ab 30 Fuss sind mit DSC Funkgeräten ausgerüstet. Hierfür ist ab der nächsten Saison das entsprechende Funkzeugnis ( SRC ) nachzuweisen, sonst müssen wir die Funkgeräte stilllegen. Wer bisher noch mit dem alten Betrieszeugnis ohne Zusatzprüfung oder ganz ohne Funkzeugnis unterwegs ist riskiert emfindliche Strafen.

Was passiert eigentlich im Falle eines Falles........ ?
Der Charterkunde mietet eine Yacht. Diese wird zum Zeitpunkt der Übergabe gemeinsam technisch geprüft. Es ist unsere Verpflichtung die Betriebssicherheit der Yacht im Rahmen üblicher Prüfungen sicherzustellen. Es ist Pflicht des Skippers während der Zeit der Seereise die Sicherheit der Yacht und der Crew zu gewährleisten.
 
Beispiele aus unserer Praxis:
 
Es kommt beim ersten Anlegemanöver zu einer Kollision mit einem Dalben, welche eine Schramme zur Folge hat ( das ist mitnichten normaler Verschleiss ) und im weiteren Verlauf der Reise wird das Beiboot bei Nutzung am Strand beschädigt. Beide Schäden haben keinen ursächlichen Zusammenhang und sind daher zwei separate. Der Charterkunde musste insgesamt 1000 EUR an Selbstbeteiligung bezahlen da die Versicherung 500 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall zu Grunde legt. Der Skipper hatte übrigens zigtausend Seemeilen Erfahrung.

Ein Charterkunde eines unserer Motorboote genoß das fantastische Motorbootwetter mit absolut ruhiger See und verliess die Marina Boltenhagen mit Kurs auf Kühlungsborn, die Hinweise bei der Übergabe auf die Untiefe Lieps noch im Hinterkopf und die Holde im Arm. Etwas unsicher über den richtigen Kurs ( trotz GPS ) entschied er sich dazu, einem Segler zu folgen, da Segler ja einen grösseren Tiefgang haben. Etwa 300 Meter südlich des Leuchtfeuers Lieps waren beide Boote etwa auf gleicher Höhe. Als der Segler aufsetzte blieb unserem Kunden keine Zeit mehr zu reagieren und das Boot hatte ebenfalls Grundberührung. Nach erfolgreichem Freifahren - rückwärts - wurde die Fahrt fortgesetzt und das Boot acht Stunden später zurückgebracht. Die Schadenshöhe: insgesamt 4800,00 EUR . Die Versicherung vertrat die Meinung, dass der Kunde aufgrund des vorsätzlichen Anfahrens einer in der Seekarte ausgewiesenen Untiefe zumindest grob fahrlässig gehandelt hat. Ein teurer Ausflug, der Kunde war mit der Forderung unserer Kaskoversicherung konfrontiert, den Schaden komplett zu ersetzen.

Diese Beispiele aus unserer Praxis haben sich so oder ähnlich ereignet und sollen Sie sensibilisieren sich über den Abschluss einer Skipperhaftpflicht und eventuell einer Kautionsversicherung im Vorfeld Gedanken zu machen. Die Raten sind gering im Vergleich zu den Forderungen, welche auf Sie zukommen können. Eine Skipperhaftpflicht können Sie zu jeder Zeit abschliessen, diese ist unabhängig vom Chartervertrag, eine Kautionsversicherung nur zeitnah zum Abschluss des jeweiligen Chartervertrages.

Wenn es aber um Verschleiß geht ? Normaler Verschleiß bei üblicher Nutzung wird logischerweise vom Vercharterer übernommen. Dieses betrifft Schäkel oder auch Leinen, Impeller und dergleichen. Beschaffen Sie Ersatz oder besorgen die Reparatur erstatten wir die Kosten, ohne Rücksprache können Sie hier bis zu 100 EUR frei entscheiden. Dieses gilt jedoch nicht für Fehlbedienung oder auch verschleppte Massnahmen die zu Folgeschäden führen ( z.B. Motorausfall durch zu niedrigen Ölstand ). Grundlegend kann man keine pauschale Abgrenzung treffen, es ist auch ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Stellen Sie sich doch einfach bei der Frage nach dem weiteren Vorgehen ( reparieren oder nicht, eventuelle Wartezeiten in Kauf nehmen ) einfach vor, Sie hätten die Rechnung für die Anschaffung der Yacht persönlich bezahlt und es gäbe keine Versicherung die eintritt, so ergeben sich die weiteren Vorgehensweisen im Normalfall von alleine.

Gerne unterstützen wir Sie in einem solchen Falle nach Kräften. Wir können von unserer Charterstation aus schnell notwendige Massnahmen in Absprache veranlassen und haben internationalen Zugriff auf Servicebetriebe. Wir stehen Ihnen während Ihrer Charter gerne entsprechend zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .

 


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